Beschlussvorlage - 30/2021/42

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 24 KiföG MV das Einvernehmen zum verhandelten Leistungsvertrag zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem Träger des Hortes Peeneschule in Groß Gievitz Groß Plasten, AWO Müritz gGmbH, Richard-Wossidlo-Str. 5b, 17192 Waren, rückwirkend zum 01.07.2021 herzustellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 24 KiföG MV soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen.

Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen festgelegt.

Der Träger AWO Müritz gGmbH hat fristgerecht zum 01.07.2021 einen Schiedsstellenantrag gestellt. In der Zwischenzeit konnten jedoch alle Positionen geeint werden. Zur Vermeidung von Verfahrenskosten wurde vereinbart, dass der Träger den Schiedsstellenantrag zurückzieht und im Gegenzug die geeinten Entgelte rückwirkend ab dem 01.07.2021 gelten.

Aufgrund der Rechtsänderung nach dem KiföG MV zum 01.01.2020 beeinflusst die Höhe des Entgeltes durch die im KiföG MV festgesetzte „Kindpauschale“ die Finanzbeteiligung der Gemeinde nicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in ---€

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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