Beschlussvorlage - 22/2021/46

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf den nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Solarpark (Sondergebiet Photovoltaik - Karte siehe Anlage):

Gemarkung:  Hohen Wangelin

Flur:              3  

Flurstücke:   teilweise 20/2 und teilweise 5/4

Die Flächen liegen dlich der Ortslage Hohen Wangelin und nördlich des Malkwitzer Sees, mittig, parallel zum Knieper Weg (siehe Anlage).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma Solargrün GmbH, 55291 Saulheim begehrt r die in der Anlage ersichtlichen Flächen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Solarmodulen - Sondergebiet Photovoltaik. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung ins öffentliche Netz. Das ca. 38 ha große Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen zwischen der südlichen Ortslage Hohen Wangelin und dem Malkwitzer See, mittig, parallel zum Knieper Weg.

Mit Fassung des Beschlusses zeigt die Gemeinde, dass Sie der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die Solargrün GmbH kann die weiteren Planungsschritte einleiten, um einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwirken. Die Kosten für das Verfahren sind von der Solargrün GmbH zu tragen. Zu gegebener Zeit wird ein städtebaulicher Vertrag nach dem BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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