Beschlussvorlage - 06/2021/66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Schenkung gemäß § 44 Abs. 3 KV M-V, in Form eines alten Trafogebäudes auf dem Flurstück 308, Flur 2 in der Gemarkung Kargow und bestätigt den anliegenden Schenkungsvertrag in der heute vorliegenden Form, einschließlich der Schenkung in Höhe von 500,00 €r die Herrichtung dieser Baulichkeit (Artenschutz).

Die Schenkung wurde vom Bürgermeister eingeworben, um die Erschließung des B-Planes „Hofseeblick“ sowie die artenschutzgerechte Herrichtung des Trafos zu sichern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem von Frau Gudrun Janko erworbenen Grundstück (Flurstück 308 siehe Anlage) steht ein altesTrafo der e.dis, welches im Zusammenhang mit der Erschließung des B-Plangebietes „Hofseeblick“r den Artenschutz hergerichtet werden soll.

Die e.dis bietet der Gemeinde einen diesbezüglichen Schenkungsvertrag an (siehe Anlage).

Dieser beinhaltet die kostenfreie Übertragung des Trafogebäudes und die Schenkung von einmalig 500 €, um das Gebäude für den Artenschutz umzubauen.

Der Restwert des Gebäudes wird auf insgesamt 132 geschätzt und muss dementsprechend in die Bilanz (Anlagenbuchhaltung) aufgenommen werden. Ein Sonderposten (Schenkung) in Höhe von 132 wird ebenfalls in die Bilanz eingebucht. Es wird von einer Restnutzungsdauer von 23 Jahren ausgegangen (Baujahr 1964, Abschreibung nach 80 Jahren).r das Gebäude wird also bilanzwirksam eine Abschreibung in Höhe von 5,74 für die Dauer von 23 Jahren gebucht. Darauf wird die Auflösung eines Sonderpostens in Höhe von 5,74 pro Jahr absummiert. Somit hat der Erhalt der o.g. Schenkungen keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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