Beschlussvorlage - 06/2021/64
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverband "Obere Peene", "Müritz" und "Obere Havel - Obere Tollense".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Müller
- Einbringer:
- Frau Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kargow
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.10.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat in seinem Verbandsinformationsschreiben vom 19.08.2020 die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes für die Gewässerunterhaltung von bisher 9,00 € auf 10,00 € je Beitragseinheit angekündigt und im Jahr 2021 umgesetzt. Zudem wurde der Zuschlag für versiegelte Flächen ab dem Jahr 2021 von 300 Prozent auf 600 Prozent erhöht.
Für den Kalkulationszeitraum 2021 wurden die Verwaltungskosten entsprechend der Planzahl 2021 angepasst. Eine Endabrechnung sowie Ermittlung der Über- und Unterdeckungen erfolgte nicht, da die Kalkulation nur eine Zwischenkalkulation zum eigentlichen Kalkulationszeitraum 2019-2021 darstellt.
Die aus den Veränderungen resultierenden Hebesätze werden ab dem 01.01.2021 auf die Eigentümer/Nutzer der Grundstücke umgelegt.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden „Müritz“ und „Obere Havel/Obere Tollense“ fanden keine Änderungen der Hebesätze im Jahr 2021 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
555,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
379,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
207,1 kB
|
