Beschlussvorlage - 06/2021/56
Grunddaten
- Betreff:
-
Begehren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikfreiflächenanlage Federow - Damerower Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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21.09.2021
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19.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf den nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage (Sondergebiet Photovoltaik):
Gemarkung: Federow
Flur: 1
Flurstücke: 21/19, 24/1, 24/2 und 25 (siehe Anlage)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Vorhabenträger, dHb Solarsysteme GmbH und Lunaco GmbH, beabsichtigen auf den in dem beigefügten Lageplan bezeichneten Flächen (4 Flurstücke) mit einer Gesamtgröße von
ca. 30,5 ha (Flächeneigentümer Herr Joachim Harms), die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage an der Damerower Straße.
Für die Umsetzung des Planungszieles ist das Plangebiet im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen. Gleichzeitig ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies entscheidet sie in eigenem Ermessen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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772,4 kB
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