Beschlussvorlage - 30/2021/35

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Flurstück 15/3 in der Flur 3 der Gemarkung Levenstorf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage gemäß § 11 BauNVO.

 

Die Gemeinde überträgt zur Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB an das Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Stefan Pulkenat, Fritz-Reuter-Str. 32, 17139 Gielow.

 

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Peenehagen erhält die Bezeichnung:

 

                  PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Frankfurt Energy Holding GmbH stellte mit Schreiben vom 26.02.2021 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Konversionsfläche in Levenstorf.

Mit Beschluss der Gemeinde vom 13.04.2021 wurde diesem Antrag zugestimmt.

Die FEH Bauwerk GmbH wird nun Vorhabenträger, hat die Maßnahme detailliert geplant und bittet jetzt um die formelle Aufstellung des VB-Planes.  

Die Aufnahme des Flurstückes 18/2 in den B-Plan, entsprechend des Beschlusses der Gemeinde vom 13.04.21, konnte nicht realisiert werden. Nach Gesprächen zwischen dem Eigentümer des Flurstückes und dem Vorhabenträger hat sich herausgestellt, dass eine Integration in den B-Plan vom Eigentümer nicht gewünscht ist. Die Zuwegung zum Flurstück 18/2 wird im Zuge des Vorhabens, in Abstimmung mit dem Eigentümer an den Rand der Anlage verlegt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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