Beschlussvorlage - 06/2021/52
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des pauschalen finanziellen Ausgleichs für den Wegfall der Straßenbaubeiträge aus dem Haushaltsjahr 2020/2021 für die Planung der LP 1-4 Ausbau der Kreisstraße MSE 28 von Speck nach Federow, Teilabschnitt Ortslage Speck 2. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ilona Behrend
- Einbringer:
- Frau Behrend
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die finanziellen Mittel des pauschalen Ausgleichs 2020 und 2021 für den Wegfall der Straßenbaubeiträge bei Investitionen für Straßenbaumaßnahmen für die Investition Ausbau Ortslage Speck 2. BA über Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Höhe von 54.000,00 € zu verwenden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kargow hat mit Bescheid vom Ministerium für Inneres und Europa M/V vom 25.06.2020 für das Haushaltsjahr 2020 und vom 18. Juni 2021 für das Haushaltsjahr 2021 einen pauschalen finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 a Absatz 7 Kommunalabgabengesetz M-V in Höhe von 73.167,96 € erhalten.
Die finanziellen Mittel sollen für Investitionen im Straßen- und Wegebau eingesetzt werden.
Die Gemeinde Kargow hat auch in diesem Haushaltsjahr die Weiterführung der Planungsleistungen LP 1 - 4 für die Maßnahme Ausbau der Kreisstraße 28 Ortslage Speck 2. BA fortzuführen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist dabei Auftraggeber. Die Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde legt die Finanzierung fest. Da diese investive Maßnahme beitragspflichtig wäre, wird vorgeschlagen die pauschale Mittelzuweisung von 54.000,00 € hierfür einzusetzen.
