Beschlussvorlage - 30/2021/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Peenehagen in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung (HS) wurde hinsichtlich der §§ 4, 6, 7 und 8 überarbeitet. Der Entwurf wurde bereits von der Rechtsaufsichtsbehörde vorgeprüft.

Gemäß § 8 der HS sollen die Bekanntmachungen von Satzungen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen, soweit diese nicht dem Baugesetzbuch unterliegen, im Internet auf der Homepage des Amtes erfolgen. Die Änderungen sind der beiliegenden aktuellen Fassung der HS sowie der Synopse zu § 8 zu entnehmen.

§ 6 der HS regelt die Befugnisse der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters. Die Änderungen sind der beiliegenden aktuellen Fassung der HS sowie der Synopse zu § 6 zu entnehmen.

Die Bestimmungen in § 6 werden bereits mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wirksam (§ 5 Abs. 2 Satz 8 Kommunalverfassung M-V).

Nach Hinweisen der Rechtsaufsichtbehörde erfolgt in § 4 Abs. 2 Nr. 1 HS die Ergänzung „und Abberufungen“ und in § 7 Abs. 6 HS die Klarstellung „des gleichen Ausschusses“.

Das neue Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung wird nach Bestätigung durch die Rechtsaufsichtbehörde und Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung angewandt. Die Bekanntmachung der Änderung der Hauptsatzung erfolgt im Landkurier.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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