Beschlussvorlage - 30/2021/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Grundstücksnummernschilder in der Gemeinde Peenehagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) kann die Gemeinde durch Satzung die Durchführung der Hausnummerierung durch die Eigentümer und die Art der Nummernschilder bestimmen. Die Gemeinde soll Sorge dafür tragen, dass Hausnummern angebracht werden.

 

Bis zur Fusion zur Gemeinde Peenehagen galten die drei Satzungen zur Grundstücks- und Hausnummerierung der Gemeinden Lansen-Schönau, Hinrichshagen und Groß Gievitz.

Diese wurden nun in der in der Anlage befindlichen Satzung vereint.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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