Beschlussvorlage - 30/2021/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Begehren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Levenstorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss Peenehagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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13.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf der nachfolgend genannten Fläche, für die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage (Sondergebiet Photovoltaik):
Gemarkung: Levenstorf
Flur: 3
Flurstücke: 15/3
Die Fläche liegt hinter dem ehemaligen Gutshaus in Levenstorf (südlich) und war mal mit einer alten Stallanlage bebaut.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger, Frankfurt Energy Holding GmbH beabsichtigt, auf der in dem beigefügten Lageplan bezeichneten Fläche von ca. 3,5 ha, die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaik- anlage mit einer Leistung von ca. 2 MWp, innerhalb des Gemeindegebietes vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine benachteiligte Ackerfläche (Konversionsfläche).
Es werden ca. 4.395 Solarmodule von ASTRONERGY_CHSM72M-HC-455 Wp und 11 Wechselrichter von Huawei SUN2000-185KTL verbaut.
Die Prüfung eines Einspeisepunktes wurde bereits veranlasst. Die auf dem Grundstück vorhandene Sonneneinstrahlung ermöglicht einen spezifischen Jahresertrag von ca. 1.040 kWh/kWp/Jahr. Das bedeutet, dass die PV Anlage ca. 2,08 Megawatt Stunden Strom jährlich erzeugen kann. Mit dieser Anlagenleistung können bis zu ca. 460 Vier-Personen-Haushalte mit Grünstrom versorgt werden. Durch die gewonnene Solarenergie können pro Jahr etwa 1.660 Tonnen CO2 eingespart werden.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies entscheidet sie in eigenem Ermessen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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