Beschlussvorlage - 30/2020/43
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 2 Absatz 2 BauGB; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Warensberg" der Stadt Waren (Müritz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Grit Schlaeth
- Einbringer:
- Frau Schlaeth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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17.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 21 *Warensberg* ist seit dem 11.09.2017 rechtskräftig. Seither wurden die Altlasten des ehemaligen LPG-Geländes beseitigt und die Erschließung des Gebietes hat begonnen. Das Gebiet erfreut sich einer hohen Nachfrage nach Baugrundstücken. Durch konkrete Bauplanungen ist ein Widerspruch zwischen den planzeichnerisch und textlich festgesetzten Baugrenzen im Bereich WA 3, MI 1 und 2 und GEe aufgefallen. Während in der Planzeichnung die Baugrenzen in einem 3m Abstand zu den Straßenbegrenzungslinien und den festgesetzten Grünflächen eingetragen sind, sind im Textteil B die Baugrenzen in einem 3m Abstand zu den Straßenbegrenzungslinien und den Grundstücksgrenzen definiert. Zusammen mit der Festsetzung für Stellplätze und Garagen, die nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind, ergibt sich die Situation, dass Stellplätzen, Carports und Garagen nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Dies ist jedoch nicht planerische Absicht und würde in Zukunft zu vielen Änderungsanträgen führen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 *Warensberg* enthält die rechtsverbindliche Änderung der Festsetzung Nr. 7 zur überbaubaren Grundstücksfläche und stellt diese in den Bereichen WA 3, MI1, MI2 und GEe klar. Der Widerspruch zur Planzeichnung wird ausgeräumt.
Die weiteren Planungsunterlagen mit Begründung liegen der Bürgermeisterin vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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250,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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636,2 kB
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