Beschlussvorlage - 30/2020/39
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Durchführung von Renovierungsarbeiten in der Kindertagesstätte Lansen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Vizente
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Peenehagen
|
Entscheidung
|
|
|
13.10.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass folgende Sanierungsarbeiten in der Kindertagesstätte „Schneckenhaus“ in Lansen durchgeführt werden:
- Badsanierung (Austausch Dusche, Waschbecken und WC´s)
- Erneuerung des Fußbodens im Spielraum
- Malern der Wände
- Wasserleitung verkleiden (nicht auswechseln)
- Die Arbeiten werden beauftragt durch die derzeitige Mieterin und Betreiberin der Kita, Frau Rau.
oder (nicht zutreffendes bitte streichen)
- Die Gemeinde selbst beauftragt die Arbeiten (als Eigentümer des Gebäude) und wirbt dafür Spendengelder ein.
Während der Baumaßnahme können die Kinder im Gemeinderaum untergebracht werden, für 15,00 €/Tag Nutzungsgebühr. Die Mieterin hat nach Ende der Nutzungszeit eine Endreinigung durchzuführen und die Räume in unversehrtem Zustand an die Gemeinde zurückzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.06.2020 bat Frau Rau um die Zustimmung zu einer Sanierung der Räumlichkeiten in der Kindertagesstätte in Lansen. Für die Gemeinde würden keine Kosten entstehen. Außerdem bat Sie um Unterstützung der Gemeinde dahingehend, dass die Kinder während der Arbeiten im Gemeinderaum untergebracht werden können.
Sie erwähnte in Ihrem Schreiben auch, dass die Arbeiten bereits mit Herrn Krüger, vom Jugendamt abgestimmt sind, da das Jugendamt sowieso einige Dinge in der letzten Betriebserlaubnis angefordert hat.
Da die Baumaßnahme durch Frau Rau nicht genau beschrieben wurde, fand am 10.08.2020 ein Vor-Ort Termin gemeinsam mit der Gemeinde (Frau Haack und Herr Jähner), dem Amt (Frau Vizente), Frau Rau (Betreiberin Kita) und Frau Handorf (Elternrat Kita) statt. Es wurde über die angedachten, baulichen Veränderungen wie folgt gesprochen:
- Erneuerung der alten Wasserleitungen
- eine Wand raus (Eigenleistung Eltern)
- Malerarbeiten
- Fußboden erneuern (vorher mit Estrich auffüllen)
- Badsanierung
- Schaffung zweiter Fluchtweg
Am 17.08.2020 erhielt Frau Rau ein Schreiben vom Amt in dem Sie aufgefordert wurde die einzelnen Baumaßnahmen schriftlich aufzuführen und die voraussichtliche Kostenhöhe (auch wenn gesponsort) zu benennen. Auch die aktuelle Betriebserlaubnis und falls vorhanden bzw. erforderlich, brandschutzrechtliche Genehmigungen oder sonstige erforderliche Genehmigungen sollten eingereicht werden. Auch die Bestätigung, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen und alles über Sponsorengelder abgedeckt ist, wurde angefordert.
In Beantwortung dieses Schreiben teilte Frau Rau am 25.08.2020 mit, dass sie von umfangreichen Baumaßnahmen nun Abstand nimmt (siehe Anlage). Außerdem erklärte Sie, dass Sie nicht der Auftraggeber der Maßnahme sein wird, dies könnte nur der Eigentümer veranlassen. Sie verfüge weiterhin auch nicht über die benannten Sponsorengelder und weiß daher nicht, ob das Geld für die Maßnahmen ausreiche. Trotzdem wolle Sie „die Sponsoren“ unterstützen. Dem handschriftlich von Frau Handorf und Herrn Melzer unterzeichnetem Protokoll sind nun folgende, verbleibende Maßnahmen zu entnehmen:
- Badsanierung (Austausch Dusche, Waschbecken, WC´s)
- neuer Fußboden in einem Raum
- Malerarbeiten
- Verkleiden der Wasserleitung
Frau Rau bittet weiterhin um Zustimmung zur baulichen Umsetzung der Maßnahmen und um die Nutzung des Gemeinderaumes während der Bauarbeiten.
Da unklar ist (nur handschriftliches Protokoll ohne Unterschrift von Frau Rau), was genau an Arbeiten durchgeführt werden soll und wer dafür die Verantwortung übernimmt, wurde Frau Rau nochmals mit Schreiben vom 31.08.2020 aufgefordert dies genau zu benennen. Da Sie Mieterin ist, kann auch nur Sie die Arbeiten beauftragen oder der Eigentümer des Gebäudes (die Gemeinde). Der Gemeinde wurden aber bis jetzt keine Sponsorengelder angeboten. Jedenfalls ist es nicht möglich, dass jemand anderes als der Eigentümer oder der Mieter eines Gebäudes diese Arbeiten beauftragt.
Die Gemeinde sollte daher zunächst einen Grundsatzbeschluss fassen.
Frau Rau betreut derzeit 10 Kinder. Sie hat eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von 17 Kindern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
69,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
