Beschlussvorlage - 06/2020/29
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung des Projektes Bebauungsplan Nr. 3 "Hofseeblick" der Gemeinde Kargow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kargow hat den Bebauungsplan Nr. 3 „Hofseeblick“ aufgestellt. Der B-Plan ist bereits seit Juli 2006 rechtskräftig und weist 36 Parzellen bzw. Baugrundstücke aus. Nachdem die Erschließung durch den damaligen Erschließungsträger nicht erfolgte, soll das Gebiet nun durch die LGE entwickelt und erschlossen werden. Diesbezüglich wurde der in der Anlage beigefügte städtebauliche Vertrag erarbeitet.
Vertragsgemäß erwirbt die LGE die betreffenden Grundstücksflächen von der Gemeinde, um sie dann zu erschließen und an geeignete Interessenten zu veräußern.
Soweit Grundstücke 6 Jahre nach Abschluss der Erschließungsarbeiten nicht verwertet werden konnten, wird der LGE ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde mit gesonderter notarieller Urkunde alle verbleibenden, nicht veräußerten Grundstücke übernehmen muss. Der zu vereinbarende Rückübertragungskaufpreis soll lediglich die Kosten der Maßnahme decken.
Alle öffentlichen Flächen (Straßen, Spielplätze etc.) werden nach Fertigstellung der Erschließung kostenfrei an die Gemeinde übergeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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815,1 kB
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