Beschlussvorlage - 06/2020/29

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag mit der LGE M-V in der vorliegenden Form.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kargow hat den Bebauungsplan Nr. 3 Hofseeblick aufgestellt. Der B-Plan ist bereits seit Juli 2006 rechtskräftig und weist 36 Parzellen bzw. Baugrundstücke aus. Nachdem die Erschließung durch den damaligen Erschließungsträger nicht erfolgte, soll das Gebiet nun durch die LGE entwickelt und erschlossen werden. Diesbezüglich wurde der in der Anlage beigefügte städtebauliche Vertrag erarbeitet.

Vertragsgemäß erwirbt die LGE die betreffenden Grundstücksflächen von der Gemeinde, um sie dann zu erschließen und an geeignete Interessenten zu veräern.

Soweit Grundstücke 6 Jahre nach Abschluss der Erschließungsarbeiten nicht verwertet werden konnten, wird der LGE ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde mit gesonderter notarieller Urkunde alle verbleibenden, nicht veräerten Grundstücke übernehmen muss. Der zu vereinbarende Rückübertragungskaufpreis soll lediglich die Kosten der Maßnahme decken.

Alle öffentlichen Flächen (Straßen, Spielplätze etc.) werden nach Fertigstellung der Erschließung kostenfrei an die Gemeinde übergeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

11400.039901

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme in € 31.979,33

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

eventuell in 7-8 Jahren - Rückerwerb

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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