Beschlussvorlage - 30/2020/31

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Peenehagen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Peenehagen hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2018 gemäß § 3 Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner Sitzung am 09.07.2020 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerkes und des Bestätigungsvermerkes ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.12.2018 in der Fassung vom 25.06.2020. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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