Beschlussvorlage - 30/2020/29

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung äert zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 Eigenheimstandort Hofstraße“ der Gemeinde Torgelow am See keine Anregungen und Hinweise. Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Torgelow am See hat in ihrer Sitzung am 02.06.2020 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 „Eigenheimstandort Hofstraße“ beschlossen sowie den Entwurf gebilligt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 *Eigenheimstandort Hofstraße* ist seit dem 18.04.1995 rechtskräftig.

Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 *Eigenheimstandort Hofstraße* soll die textliche Festsetzung II. Gestalterische Festsetzungen Nr. 2 Satz 2 zur Farbe der Dachziegel geändert werden. Die Änderungen sind für den gesamten Geltungsbereich des Ursprungplanes gültig.

 

Die weiteren Planungsunterlagen mit Begründung liegen dem Bürgermeister bzw. dem Ausschussvorsitzenden vor.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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