Beschlussvorlage - 30/2020/27
Grunddaten
- Betreff:
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Wertgrenzen für Festlegungen gegenüber dem Wohnungsverwalter zu Unterhaltungen bzw. Instandsetzung der kommunalen Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Rohne
- Einbringer:
- Frau Rohne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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04.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt außerhalb der Hauptsatzung folgende Wertgrenzen:
Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin darf bis zur Wertgrenze in Höhe von ……………….. (Empfehlung 5.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.
Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin darf in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss bis zur Wertgrenze in Höhe von ……………….. (Empfehlung 10.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.
Ab der Wertgrenze von ……………….. (Empfehlung 10.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall darf nur die Gemeindevertretung Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung treffen.
