Beschlussvorlage - 30/2020/27

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt außerhalb der Hauptsatzung folgende Wertgrenzen:

 

Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin darf bis zur Wertgrenze in Höhe von ……………….. (Empfehlung 5.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der  Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.

 

Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin darf in Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss bis zur Wertgrenze in Höhe von ……………….. (Empfehlung 10.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall gegenüber der Wohnungsverwaltung Festlegungen treffen.

 

Ab der Wertgrenze von ……………….. (Empfehlung 10.000,00 €) je Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsfall darf nur die Gemeindevertretung Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung treffen.  

Loading...