Beschlussvorlage - 30/2020/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung der Teileinziehung eines Teilstückes des öffentlichen Weges G 05/005 gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz M-V, in der Gemeinde Peenehagen, Gemarkung  Levenstorf, Flur 1, Flurstück 31 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Die Nutzung soll für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt werden.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Teilstück des öffentlichen Weges G 05/005, Gemarkung  Levenstorf, Flur 1, Flurstück 31 wird nicht mehr als öffentlicher Weg benötigt. Der wassergebundene Weg, für deren Unterhaltung die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast zuständig ist, dient lediglich der Bewirtschaftung der Wiesen-, Wald- und Ackerflächen. Das Teilstück der Straße hat für den öffentlichen Straßenverkehr keine Verkehrsbedeutung mehr.

Das Teilstück des Weges hat eine Länge von  530 Metern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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