Beschlussvorlage - 06/2009/04
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Wahlvorstandes zur Wahl am 07.06.2009
gemäß § 14 (1) KWG M-V und § 5 KWO M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Iris Heisel
- Einbringer:
- Frau Heisel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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25.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
In den Wahlvorstand für die Wahlen am 07. Juni 2009 werden folgende Bürger berufen:
Wahlvorsteher: ………………………………………………
Stellv. Wahlvorsteher: ………………………………………………
1. Beisitzer (Schriftführer): ………………………………………………
2. Beisitzer: …………………………………… 5. Beisitzer: ………………………………….
3. Beisitzer: …………………………………… 6. Beisitzer: ………………………………….
4. Beisitzer: …………………………………… 5. Beisitzer: ………………………………….
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 14 (1) des Kommunalwahlgesetzes M-V (KWG M-V) wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand gebildet.
Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern aus dem Kreis der Wahlberechtigten.
Dabei sollen möglichst alle politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Die politischen Parteien und Wählergruppen wurden mit öffentlicher Bekanntmachung im „Landkurier“ vom 07.02.2009 zur Einreichung von Vorschlägen für die Beisitzer in den Wahlvorständen bis 20.02.2009 aufgefordert.
