Beschlussvorlage - 24/2009/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.205), geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S.410) beschließt die Gemeindevertretung die

 

                          1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Klocksin.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die gültige Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde vom 07.06.2007 legt unter § 7 Abs. 6  Folgendes fest:

Schaukästen befinden sich in             Klocksin          - Bushaltestelle Rehberger Straße

- Bushaltestelle Chausseestraße

Blücherhof       - Bushaltestelle

Lütgendorf       - Bushaltestelle

 

Die Aushänge in den Schaukästen, die in der Hauptsatzung festgelegt sind, sind nachweispflichtig. Unter Anderem müssen die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Gemeindevertretersitzungen mit Aushangtag und Abnahmetag nachgewiesen und aufbewahrt werden.

Laut Aussage der Kommunalaufsicht des Landkreises Müritz ist für Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern 1 Schaukasten für nachweispflichtige öffentliche Bekanntmachungen ausreichend.

Demzufolge empfiehlt sich die Bestimmung eines Schaukastenstandortes in der Hauptsatzung der Gemeinde.

Die bisherigen Schaukästen können wie gewohnt mit Einladungen zu Gemeindevertretersitzungen und sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen weiter bestückt werden, lediglich die Nachweispflicht entfällt.

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Anlagen

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