Beschlussvorlage - 24/2008/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Inventurrichtlinie in der vorliegenden Form.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Wirksamwerden des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen vom 14.12.2007 ist bis zum 01.01.2012 die doppelte Buchführung in den Kommunen einzuführen. Ab dem Jahr 2010 ist die Umstellung auf die doppelte Buchführungen im Parallelverfahren für den gesamten Amtsbereich des Amtes Seenlandschaft Waren vorgesehen. In diesem Zeitraum wird das System der doppelten Buchführung und der Kameralistik zur Anwendung kommen.

 

Für die zu erstellende Eröffnungsbilanz der Gemeinde muss das vorhandenen Vermögen  erfasst und zu bewertet werden. Zur ordnungsgemäßen Durchführung ist es notwendig die anliegende Inventurrichtlinie in Kraft zu setzen.

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