Beschlussvorlage - 00/2026/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschießt, dass sofern kein externer Dienstleister ein wirtschaftliches Angebot zur Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens abgiebt, die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung vom Energiemwdium Gas ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 für die Versorgung der Liegenschaften und Einrichtungen der 7 betroffenen Gemeinden des Amtes Seenlandschaft Waren, über eine elektronische Vergabeplattform mit folgenden Kriterien durch die Verwaltung erfolgt:

- nach erfolgreicher Auswertung der eingegangenen Angebote, ist dem wirtschaftlichsten Bieter der Zuschlag für die Lieferung von dem Energiemedium Gas für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 zu erteilen,

- als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten,

- auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Energieanbieter den Zuschlag zu erteilen.

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Sachverhalt

Die Gasversorgung der Liegenschaften und Einrichtungen der sieben amtsangehörigen Gemeinden Groß Plasten, Kargow, Klink, Hohen Wangelin, Peenehagen, Schloen-Dratow und Grabowhöfe für den Zeitraum ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 muss sichergestellt werden. Der bestehende Liefervertrag endet am 31.12.2026. Zur rechtzeitigen Anschlussversorgung ist die Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens erforderlich. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 2,6 Mio.€ für 25 Abnahmestellen über die geplante Vertragslaufzeit.

Die 7 betroffenen amtsangehörigen Gemeinden übertragen dem Amtsvorsteher bei positiver Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen die Ermächtigung, dem wirtschaftlichsten Energieanbieter den Zuschlag zu erteilen.

Für das Vergabeverfahren, soll ein externer Dienstleister mit dem Vergabeverfahren zur Beschaffung für das Energiemedium Gas beauftragt werden. Der Amtsvorsteher kann gem. § 4 Abs. 2 Nr 4 der Hauptsatzung des Amtes Seenlandschaft Waren über die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens bis zu 10.000,00 Euro selbst entscheiden. Die Kosten für den externen Dienstleister belaufen sich nach ersten Kostenschätzungen auf 50,00 Euro.

 

Ist abzusehen, dass aus wirtschaftlichen Gründen oder nicht vorhanden Angeboten die Vergabe für einen externen Dienstleister erfolglos bleibt, beabsichtigt die Verwaltung folglich, das Vergabeverfahren selbst über eine elektronische Vergabeplattform durchzuführen.

Da der Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, ist ein EU-weites Vergabeverfahren nach den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchzuführen. Die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sind zu beachten. Gemäß § 134 Abs. 2 Satz 3 und entsprechender Anwendung des § 22 Absatz 4a der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet der Amtsausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

Das Vergabeverfahren soll mit folgenden Kriterien eingeleitet werden:

- nach erfolgreicher Auswertung der eingegangenen Angebote, ist dem wirtschaftlichsten Bieter der Zuschlag für die Lieferung von dem Energiemedium Gas für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 zu erteilen,

- als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten,

- auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

Der Amtsvorsteher wird in diesem Falle ermächtigt dem wirtschaftlichsten Energieanbieter den Zuschlag zu erteilen.

Die Kosten des Ausschreibungsverfahrens über eine elektronische Vergabeplattform belaufen sich auf ca. 50 Euro. Die Kosten sind im Haushalt vorgesehen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

00/11405.56251

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €   50,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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