Beschlussvorlage - 06/2026/32
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung als Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Kargow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Kargow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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23.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kargow, die keine Funktionsträger sind, eine Aufwandsentschädigung als Auslagenersatz gemäß der im Sachverhalt genannten Bedingungen in Höhe von:
Aus-, Fort-, Weiterbildung und weitere dienstliche Termine bis 4 Stunden in Höhe von 10,00 Euro/Tag und
Aus-, Fort-, Weiterbildung und weitere dienstliche Termine über 4 Stunden in Höhe von 20,00 Euro/Tag
vierteljährlich zum Quartalsende zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt ab 01.07.2026.
Sachverhalt
Aus den vergangenen Jahren ist ersichtlich geworden, dass der Bedarf an den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung immer höher wird. Die Einsätze vermehren sich und die vorgefundenen Einsatzlagen werden kritischer und anspruchsvoller. Den ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren wird immer mehr abverlangt. Zudem kommt der große Zeitanteil für Aus-, Fort-, Weiterbildungen und weitere dienstliche Termine (z.B. Werkstattfahrten, Fachdienstprüfung LK MSE, usw.), an denen die Kameraden zusätzlich teilnehmen müssen, um weiterhin einsatzbereit zu sein. Dies hat zur Folge, dass einige Kameraden vor der beanspruchten privaten Zeit zurückschrecken und es schwerer wird neue Kameraden zu gewinnen. Um das Ehrenamt Feuerwehr wieder zu stärken soll, für alle aktiven Mitglieder, die an Aus-, Fort-, Weiterbildungen und weiteren dienstlichen Terminen teilnehmen und die keine Funktionsträger sind, eine Aufwandsentschädigung als Auslagenersatz gezahlt werden. Die Zahlung soll nach Vorlage des Tätigkeitsnachweises nachträglich, vierteljährig zum Quartalsende erfolgen und wird erst nach erfolgreich abgeschlossenen Lehrgängen stattgegeben. Nach einer Schätzung der vergangenen Jahre und Vergleichen mit anderen Gemeinden (z.B. Groß Plasten, Grabowhöfe, Klink) und Ämtern die diese Aufwandsentschädigung zahlen, würde das Fachamt hier eine Zahlung von 10,00 € für Aus-, Fort-, Weiterbildung und weitere dienstliche Termine bis 4 Stunden und 20,00 € für Aus-, Fort-, Weiterbildung und weitere dienstliche Termine über 4 Stunden empfehlen. Die jährlichen Kosten für das Stiefelgeld belaufen sich auf ca. 2500,00 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,5 kB
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