Beschlussvorlage - 06/2026/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Vorgartensatzung in der heute anliegenden Fassung, mit den dazu gehörenden Anlagen 1 – 5.

 

Nach Beschlussfassung tritt mit Bekanntmachung der Vorgartensatzung gleichzeitig die Grünordnungssatzung der Gemeinde Kargow vom 01.02.2002 außer Kraft.

 

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Sachverhalt

Da einige Regelungen der alten Grünordnungssatzung überholt und nicht mehr zeitgemäß sind, wurde an einer neuen Satzung gearbeitet. In diesem Prozess der Vorbereitung und Erarbeitung einer neuen Version, ist am Ende eine Satzung entstanden die nur noch Regelungen zum Vorgartenbereich trifft, um so wenig wie möglich in das Grundstück eingreifen zu müssen. In Bebauungsplänen ist es schon lange gängige Praxis in den Bereichen vor dem Wohnhaus gestalterische Festlegungen zu treffen, um Schottergärten, zu hohe Zäune oder Carports direkt vor den Eingängen zu verhindern, damit ein gewisses Maß an begrünter und einsehbarer „Straßenansicht“ in Zukunft erhalten bleibt. Diesen Gedanken aufgreifend, wurde die „Vorgartensatzung“ gestaltet.

Ziel dieser Satzung ist es Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vorgärten zu definieren. Hierüber soll ein einheitliches, grüneres Ortsbild geschaffen werden.

Vorhandene Grundstück in den versprengten Außenbereichslagen wurden von dieser Satzung ausgenommen (siehe auch Anlagen 2-5 der Satzung), da hier keine dem Ort zuträgliche Straßenansicht vorhanden ist bzw. ein oder ein paar wenige Häuser keine Ortslage darstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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