Beschlussvorlage - 33/2026/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Schultenacker” der Gemeinde Jabel keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Jabel hat in der Sitzung am 11.03.2026 den Entwurf der 2. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 2 “Schultenacker” gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen.

Die Gemeinde Jabel beabsichtigt die Höhe der Grundstückseinfriedungen zu korrigieren und bedient sich hierbei einer Textsatzung. Die Höhe der Einfriedungen soll sich, außer an der Straße, nach der jeweils gültigen Landesbauordnung M-V richten und nicht wie momentan verankert, an allen Grundstückgrenzen maximal 0,70 m betragen.

 

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren, unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html – eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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