Beschlussvorlage - 24/2026/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 „Freiflächensolaranlage an der L 204” der Gemeinde Hohen Wangelin keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohen Wangelin hat in der Sitzung am 27.01.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 “Freiflächensolaranlage an der L204” gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen.

Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzen Fläche gegenüber des Kiesabbaugebietes und des VB-Planes Nr. 7, unweit des in der Gemeinde vorhandenen Industriegebietes.

 

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren, unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html – eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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