Beschlussvorlage - 06/2026/20
Grunddaten
- Betreff:
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Überplanmäßiger Aufwand / Auszahlung Reinigungsleistungen Infostelle Federow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anica Pape
- Einbringer:
- Pape, Anica
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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21.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kargow beschließt gemäß § 50 Kommunalverfassung M‑V (KV M‑V) i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Hauptsatzung der Gemeinde Kargow eine/n überplanmäßige/n Auszahlung / Aufwand auf dem Produktsachkonto 57503.5292 für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 18.722,00 €.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/ Mehreinzahlungen aus den Produktsachkonten 06/57503.43620 (Kurbeiträge) und 06/57503.43228 (Parkgebühren).
Sachverhalt
Da der im vergangenen Jahr geplante Dienstleistungsvertrag mit den Betreibern nicht zustande gekommen ist, ist es erforderlich, die Infostelle sowie den Parkplatz in Federow in Eigenregie zu betreiben. Die daraus erzielten Einnahmen aus den beiden Parkautomaten, den Strom- und Wasserversorgungssäulen sowie den öffentlichen Toiletten fließen somit unmittelbar der Gemeinde zu und sollen die anfallenden Betriebskosten decken. Um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, ist es unverzüglich notwendig, eine Reinigungsfirma mit der Reinigung der öffentlichen Toiletten, des Infogebäudes und des Parkplatzes zu beauftragen. Dies dient der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie der Gefahrenabwehr für Gäste und Besucher der Anlagen. Darüber hinaus müssen hygienische Mindeststandards zwingend eingehalten werden, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Diese Anforderungen gelten sowohl für die sanitären Anlagen als auch für das Infogebäude und den Parkplatz. Eine Vernachlässigung dieser Standards könnte zu Gästebeschwerden führen und damit die Wirtschaftlichkeit des BgA Kargow erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist die Beauftragung einer Reinigungsfirma dringend erforderlich und unaufschiebbar, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.
Die Haushaltsüberschreitung ist somit sachlich begründet und auf nicht vorhersehbare Verkehrssicherungspflichten und Gefahrenabwehren zurückzuführen.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Produktsachkonten: 57503.43620 mit 10.000,00 € und 57503.43228 mit 8.722,00 €.
