Beschlussvorlage - 22/2026/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Umschuldung oder Zinsbindungsverlängerung zum 30.05.2026 für das Darlehen Nr. 6731038480 mit einer Valuta in Höhe von 107.931,65 €.

Der bisherige Zinssatz beträgt 0,95 %.

 

Die Finanzbuchhaltung des Amtes Seenlandschaft Waren wird ermächtigt Konditionsangebote von Banken einzuholen und dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Erforderliche Rücksprachen werden dann zu gegebener Zeit mit dem Bürgermeister und der Finanzbuchhaltung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Der genannte Kredit betrifft die Kreditaufnahme für das Wohnungswesen (Ringstr. 8-10, 11-13, Friedensstr. 16, 18, 30, 31-35). Die Höhe des ursprünglichen Darlehensbetrages beträgt 485.727,29 €.

Für den genannten Kredit bei der Müritz-Sparkasse läuft die Bindung des Sollzinssatzes zum 30.05.2026 aus. Somit sind eine Ausschreibung und Neuvergabe, zum derzeit am Markt zu erzielenden günstigsten Zinssatz, erforderlich. Aufgrund der Marktentwicklung wird diese wahrscheinlich höher ausfallen als die bisherige Bindung.

Dieses Darlehen wurde ursprünglich auch für den Wohnblock Friedensstraße 18 aufgenommen. Da die Gemeinde eine Verkaufsabsicht für diesen Wohnblock hegt, müssen Sondertilgungsoptionen bei Abschluss des neuen Vertrages in Betracht gezogen werden. Jedoch werden sich diese auch auf den Zinssatz auswirken. Um eine wirtschaftliche Einschätzung vornehmen zu können, werden Angebote mit Sondertilgungsoption und auch ohne eingeholt. Die Abteilung Finanzwirtschaft wird dann auswerten, ob die Gemeinde eher Vorfälligkeitszinsen bei Sondertilgung zahlt oder ob eine vertragliche Vereinbarung über die Sondertilgung günstiger ist.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen?

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

11408.31523

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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