Beschlussvorlage - 22/2026/16
Grunddaten
- Betreff:
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Umschuldung/Zinsbindungsverlängerung des Darlehens Nr. 6731038480 bei der Müritz-Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Müller
- Einbringer:
- Frau M. Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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14.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Umschuldung oder Zinsbindungsverlängerung zum 30.05.2026 für das Darlehen Nr. 6731038480 mit einer Valuta in Höhe von 107.931,65 €.
Der bisherige Zinssatz beträgt 0,95 %.
Die Finanzbuchhaltung des Amtes Seenlandschaft Waren wird ermächtigt Konditionsangebote von Banken einzuholen und dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Erforderliche Rücksprachen werden dann zu gegebener Zeit mit dem Bürgermeister und der Finanzbuchhaltung erfolgen.
Sachverhalt
Der genannte Kredit betrifft die Kreditaufnahme für das Wohnungswesen (Ringstr. 8-10, 11-13, Friedensstr. 16, 18, 30, 31-35). Die Höhe des ursprünglichen Darlehensbetrages beträgt 485.727,29 €.
Für den genannten Kredit bei der Müritz-Sparkasse läuft die Bindung des Sollzinssatzes zum 30.05.2026 aus. Somit sind eine Ausschreibung und Neuvergabe, zum derzeit am Markt zu erzielenden günstigsten Zinssatz, erforderlich. Aufgrund der Marktentwicklung wird diese wahrscheinlich höher ausfallen als die bisherige Bindung.
Dieses Darlehen wurde ursprünglich auch für den Wohnblock Friedensstraße 18 aufgenommen. Da die Gemeinde eine Verkaufsabsicht für diesen Wohnblock hegt, müssen Sondertilgungsoptionen bei Abschluss des neuen Vertrages in Betracht gezogen werden. Jedoch werden sich diese auch auf den Zinssatz auswirken. Um eine wirtschaftliche Einschätzung vornehmen zu können, werden Angebote mit Sondertilgungsoption und auch ohne eingeholt. Die Abteilung Finanzwirtschaft wird dann auswerten, ob die Gemeinde eher Vorfälligkeitszinsen bei Sondertilgung zahlt oder ob eine vertragliche Vereinbarung über die Sondertilgung günstiger ist.
