Beschlussvorlage - 33/2026/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe beschließt:

 

  1. Den Beschluss 33/2024/04 aufzuheben.
  2. die durch die DB InfraGo AG vorgelegte Kreuzungsvereinbarung – Projektnummer G.016608100 für den Ersatzneubau der Straßenüberführung Louisenfeld abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die DB InfraGo AG plant den Ersatzneubau der Straßenüberführung Louisenfeld.

 

Es wird im Wesentlichen auf die Beschlussvorlage 33/2024/04 hingewiesen.

 

Die Gemeinde Grabowhöfe hat mit der DB InfraGO im Jahr 2025 das Kreuzungsrechtsverfahren vor dem Bundesministerium für Verkehr durchlaufen.

 

Mit Bescheid vom 14.08.2025 wurde festgestellt, dass die Kosten für die Erneuerung der Straßenüberführung beiden Beteiligten zur Last fallen und der sogenannte Vorteilsausgleich durch die Gemeinde an die DB InfraGO auszugleichen ist. Der Bescheid hat Rechtskraft erlangt und ist somit für die jeweiligen Streitparteien bindend. Er ist dem Beschluss als Anlage angefügt.

 

Die Gemeinde Grabowhöfe wird somit verpflichtet eine Kreuzungsvereinbarung nach § 12 Nr. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes abzuschließen. Diese wurde der Gemeinde mit der Beschlusslage 33/2024/04 vorgelegt.

Damals wurde einstimmig beschlossen die Kreuzungsvereinbarung nicht zu unterzeichnen.

Mit der Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr ist diese Vereinbarung nun abzuschließen.

 

Demnach würden von den kreuzungsbedingten Kosten (insgesamt 5.227.990,31 €):

  • auf die DB InfraGO AG (50,3171 %)  voraussichtlich 2.630.573,11 €
  • auf die Gemeinde (49,6829 %)  voraussichtlich 2.597.417,20 €

entfallen.

 

Hinzukommen würden voraussichtlich 1.070.400,00 € als Vorteilsausgleich nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 EKrG, dafür das in Zukunft anfallende Erhaltungs- und Baumaßnahmen durch den Ersatzneubau bereits abgedeckt werden. Diese Zahlung wird voraussichtlich in 2027 anfallen.

 

Somit werden voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 3.667.817,20 € auf die Gemeinde zukommen.

 

Finanzierung

 

Entsprechende Fördermittel für die Baumaßnahme über die Kommunale Straßenbauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden beantragt und sind bereits in einer Höhe von 2.750.800,00 € genehmigt worden.

 

Ein Antrag zur Förderung der verbleibenden Differenzmittel (917.017,20 €) über die Sonderbedarfsförderrichtlinie mit einem möglichen Fördersatz von 90 % (825.315,48 €) wurde gestellt, ist aber noch nicht beschieden worden.

 

Daraus ergibt sich voraussichtlich folgende Gesamtfinanzierung:

 

Gesamtkosten der Maßnahme

3.667.817,20 €

Fördermittel - KomStrBauFöRL M-V (bewilligt)

2.750.800,00 €

Fördermittel - SBZ RL M-V (noch nicht bewilligt)

825.315,48 €

Verbleibende Eigenmittel

91.701,72 €

 

Die detaillierten finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage des Beschlusses dargestellt.

 

Durch das neue Rundschreiben vom Ministerium sollte die Gemeinde damit rechnen, dass sie für den Eigenanteil der Maßnahme (entweder in Höhe von 917.000 € oder nur in Höhe von 91.700 €) einen Investitionskredit aufnehmen muss.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss 33/2024/04 aufzuheben und die vorliegende Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG abzuschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

33/54101.096 Projekt 36
33/54101.233162 Projekt 36

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten  3.667.817,20 € Gesamt

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufteilung

2026 -> 0,00 €

2027 -> 52.000 € + 1.070.400 €

2028 -> 2.078.000 €

2029 -> 467.600 €

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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