Beschlussvorlage - 33/2026/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grabowhöfe beschließt, dem in der Sitzung vom 16.12.2025 übergebenen Antrag stattzugeben.

 

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Sachverhalt

 Gemäß § 18 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern können Einwohnerinnen und Einwohner beantragen, dass in der Gemeindevertretung eine wichtige Angelegenheit behandelt wird.

Ein Einwohnerantrag setzt voraus, dass er von mindestens fünf Prozent der Einwohner gestellt wird (§ 18 Absatz 2 Satz 2 KomVerf MV).

Die notwendige Anzahl der stützenden Unterschriften wurde nach Prüfung durch das Amt Seenlandschaft Waren erreicht.

 

Ziel eines solchen Antrages ist, dass sich die Gemeindeversammlung mit einer bestimmten Angelegenheit befasst.

Der Einwohnerantrag ist ein Anregungsrecht - damit sind der Inhalt und das Ergebnis der Behandlung noch offen und nicht durch den Einwohnerantrag zu beeinflussen (Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, § 18 RN 1) .

 

Der übergebene Einwohnerantrag „beauftragt“ den Gemeinderat mit einem konkret vorformulierten Beschluss und geht damit weit über das Ziel der „Befassung“ hinaus.

 

Der Antrag ist unzulässig.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher der Gemeindevertretung, den Antrag zurückzuweisen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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