Beschlussvorlage - 00/2026/01
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung über die Dringlichkeitsentscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für das Amt Seenlandschaft Waren durch den Amtsvorsteher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anne-Marleen Kreye
- Einbringer:
- Frau Kreye
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Amt
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Vorberatung
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Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Seenlandschaft Waren
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Entscheidung
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26.03.2026
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Sachverhalt
Ein bereits durchgeführtes Vergabeverfahren, zur Beschaffung eines Dienstfahrzeuges mit Schaltgetriebe, ist erfolglos geblieben, da kein entsprechendes Angebot abgegeben worden ist. Es erfolgte eine schriftliche Stellungnahme eines Herstellers, in der darauf hingewiesen wird, dass bei den Verbrenner-Modellen Automatikoptionen Standard sind.
Die Verwaltung beabsichtigt folglich, das Vergabeverfahren selbst erneut über eine elektronische Vergabeplattform mit der Variate - Getriebeart Automatik durchzuführen.
Die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sind zu beachten. Gemäß § 134 Abs. 2 Satz 3 und entsprechender Anwendung des § 22 Absatz 4a der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Amtsausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Aufgrund der zeitlichen Abfolge und das notwendige Vergabeverfahren zu beschleunigen hat der Amtsvorsteher gem. § 138 Abs. 3 KV M-V über eine äußerste Dringlichkeit über die Einleitung des Vergabeverfahrens entschieden.
Der Amtsvorsteher hat entschieden, dass das Vergabeverfahren mit folgenden Kriterien eingeleitet wird:
- Ausführung mit Automatikgetriebe
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Lieferleistung durchzuführen,
- dass nach erfolgreicher Auswertung der eingegangenen Angebote, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag für die Lieferung zu erteilen ist,
- dass als Zuschlagskriterium der Preis mit 100% zu werten ist,
- dass auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien zu verzichten ist.
Die Kosten des Ausschreibungsverfahrens über eine elektronische Vergabeplattform belaufen sich auf 20,23 Euro. Die Kosten sind im Haushalt vorgesehen.
