Beschlussvorlage - 30/2026/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf der Teilaufhebung des B-Planes Nr. 7 „Kietzbereich” der Stadt Waren keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Waren hat in der Sitzung am 24.02.2026 den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 “Kietzbereich” gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen.

Die Stadt Waren plant die Erweiterung der in diesem Bereich befindlichen Schiffsanleger und will hierfür zunächst einen Teilbereich der vorhandenen Planung aufheben, um den Bereich neu überplanen zu können.

 

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage der Stadt Waren, unter: https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/ – eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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