Beschlussvorlage - 22/2026/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Wangelin beschließt auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) die Satzung zur Nutzung des Gemeindefahrzeuges der Gemeinde Hohen Wangelin.

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Sachverhalt

Das neubeschaffte Gemeindefahrzeug sollu.a. für Fahrten der Gemeindevertretung und der Ortsfeuerwehr genutzt werden. Gleichzeitig sollen die Defizite im Verkehrsnetz im ländlichen Raum ausgeglichen werden. Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität sind durch die Defizite bisher von der Teilhabe am öffentlichen Leben sowie am Gemeinwesen eingeschränkt und zum Teil sogar ausgeschlossen. Um einen geregelten Ablauf bei der Nutzung des Fahrzeuges zu gewährleisten, ist die anliegende Satzung zur Nutzung des Gemeindefahrzeuges der Gemeinde Hohen Wangelin maßgebend.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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