Beschlussvorlage - 24/2026/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Klocksin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung der Bürgermeisterin vom Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Klocksin.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Klocksin hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2023 in der Fassung vom 23.02.2026 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin (Frau A. Schütze) durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2023. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...