Beschlussvorlage - 24/2026/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, den Höchstbetrag der Kassenkredite, die Steuersätze (Hebesätze), den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung M-V für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde durch die Finanzverwaltung des Amtes anhand der vorliegenden Unterlagen aufgestellt und mit dem Finanzausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.

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Finanz. Auswirkung

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2026 und 2027.

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Anlagen

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