Beschlussvorlage - 24/2025/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Klocksin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Rohne
- Einbringer:
- Frau Rohne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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17.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Klocksin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Klocksin in der Fassung vom 13.02.2026. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Ergebnisrechnung:
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Das Ergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
14.985,18 € |
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Der Ergebnisvortrag beträgt per 31.12.2022 |
55.720,99 € |
Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik MV erreicht.
Finanzrechnung:
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Der jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt |
55.280,99 € |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2022 beträgt |
196.621,17 € |
Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik MV erreicht.
Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die Entlastung der Bürgermeisterin bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen abschließenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Klocksin für das Jahr 2022 in der Fassung vom 13.02.2026. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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