Beschlussvorlage - 30/2026/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 500,00 € von der Firma H. Karstens GmbH & Co KG.
Verwendungszweck: Ausflüge Jugendfeuerwehr Peenehagen
Die Annahme erfolgt auf dem Produktsachkonto 12601.46291.
Auf dem Produktsachkonto 12601.52920 werden die Mittel bereitgestellt.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. In diesem Fall warb die Bürgermeisterin eine Spendevon der Firma H. Karstens GmbH & Co KG in Höhe von 500,00 € für Ausflüge der Jugendfeuerwehr Peenehagen. Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen. Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet
und öffentlich bekannt gegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 x

Nein

 

Ja, PSK

E: 30/12601.46291

A: 30/12601.52920

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 500,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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