Beschlussvorlage - 31/2026/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Schloen- Dratow beschließt, die Zustimmung zum Widerspruch vom 10.02.2026. Die Beschlüsse (31/2026/01, 31/2026/02 und 31/2026/07 werden daher nachfolgend im öffentlichen Teil dieser Sitzung neu gefasst.

 

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Sachverhalt

Unter TOP 02 wurde am 05.02.2026 über folgenden Antrag abgestimmt: Es soll die gesamte Feuerwehrthematik (31/2026/01, 31/2026/02 und 31/2026/07) in den nichtöffentlichen Teil verschoben werden. In der Folge wurden die TOP 8, 9 und 13 aus dem öffentlichen Teil der Sitzung als TOP 14,15 und 16 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.

Gemäß § 142 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommem ist der leitende Verwaltungsbeamte verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen der Gemeindevertretungen zu widersprechen.

Die Beschlüsse vom 05.02.2026 zu TOP 14, 15 und 16 sind rechtswidrig, weil gegen den Gundsatz der Öffentlichkeit (§ 29 Absatz 5 Satz l KomVerfMV) verstoßen wurde. Es ist nicht ersichtlich, welche Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machten, die Öffentlichkeit für die Beschlussfassungen auszuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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