Beschlussvorlage - 31/2026/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zum Widerspruch gemäß § 142 KomVerfMV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anne-Marleen Kreye
- Einbringer:
- Anne-Marleen Kreye
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Schloen-Dratow
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.03.2026
|
Sachverhalt
Unter TOP 02 wurde am 05.02.2026 über folgenden Antrag abgestimmt: Es soll die gesamte Feuerwehrthematik (31/2026/01, 31/2026/02 und 31/2026/07) in den nichtöffentlichen Teil verschoben werden. In der Folge wurden die TOP 8, 9 und 13 aus dem öffentlichen Teil der Sitzung als TOP 14,15 und 16 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
Gemäß § 142 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommem ist der leitende Verwaltungsbeamte verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen der Gemeindevertretungen zu widersprechen.
Die Beschlüsse vom 05.02.2026 zu TOP 14, 15 und 16 sind rechtswidrig, weil gegen den Gundsatz der Öffentlichkeit (§ 29 Absatz 5 Satz l KomVerfMV) verstoßen wurde. Es ist nicht ersichtlich, welche Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machten, die Öffentlichkeit für die Beschlussfassungen auszuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
