Beschlussvorlage - 10/2026/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kargow (bzgl. der VB-Pläne Nr. 6 und 8) keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kargow hat am 20.01.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Änderung ist notwendig aufgrund der bereits in Planung befindlichen, vorhaben-bezogenen B-Pläne Nr. 6 und Nr. 8. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Im gültigen Flächennutzungsplan sind derzeit andere Nutzungen als die in den genannten Plänen vorgesehene Nutzung, zu erkennen. Der Geltungsbereich der B-Pläne und somit auch der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist in der anliegenden Zeichnung ersichtlich und befindet sich in Kargow – Unterdorf zwischen der vorhandenen Kiesabbaufläche, dem Wald und der Bahnstrecke Berlin – Rostock. Auf beiden Flächen sollen Photovoltaikfreiflächenanlagen mit Batteriespeichern errichtet werden.

 

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren, unter: Amt Seenlandschaft Waren (Gemeinde Kargow) – eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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