Beschlussvorlage - 10/2026/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn” der Gemeinde Kargow keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kargow hat am 20.01.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 beschlossen.

Der Geltungsbereich des Planes ist in der anliegenden Zeichnung ersichtlich und befindet sich zwischen der Bahnstrecke Berlin – Rostock und dem vB-Plan Nr. 6 der Gemeinde Kargow. Auf einer Fläche von ca. 28,9 ha soll eine Photovoltaikfreiflächenanlage mit Batteriespeichern errichtet werden. Die für die PV-FA vorgesehene Fläche wird derzeit ackerbaulich genutzt. Durch den B-Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die PV-FA geschaffen werden.

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren, unter: Amt Seenlandschaft Waren (Gemeinde Kargow) – eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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