Beschlussvorlage - 06/2026/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“, Müritz“ und „Obere Havel – Obere Tollense“.

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) ist der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Der vergangene Kalkulationszeitraum beträgt 5 Jahre (2021-2025). Um § 6 Abs. 2d KAG M-V gerecht zu werden ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Die Ergebnisse der Nachkalkulation 2021-2025 wurden in der neuen Gebührenkalkulation 2026-2028 eingearbeitet und werden in der neuen Änderungssatzung berücksichtigt. Die Jahresgebühr setzt sich aus dem Verbandsbeitrag, der Unter- oder Überdeckungen des vergangenen Kalkulationszeitraumes (2021-2025) und dem Verwaltungskostenanteil/Kostenerstattung zusammen.

 Die aus den Veränderungen resultierenden Gebührensätze/Hebesätze werden ab dem 01.01.2026 auf die Gebührenpflichtigen der Grundstücke umgelegt.

 Der Finanzausschuss hat sich am 03.02.2026 dazu beraten und für eine Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, PSK

55200.43229

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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