Beschlussvorlage - 06/2026/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß § 39 Absatz 3 Satz 4 KV M-V die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Kauf des gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges.

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Sachverhalt

Das aktuelle Löschfahrzeug der Gemeinde Kargow ist am Ende seiner Nutzungszeit angekommen, die Ausgaben für Wartung und Reparaturen steigen stetig an, sodass eine wirtschaftliche Unterhaltung des Fahrzeuges kaum noch gegeben ist.

Aktuell gibt es ein Problem mit dem Allradantrieb, eine Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen.

Die Gemeinde Kargow hat erkannt, dass das vorhandene Löschfahrzeug ersetzt werden muss und hat aus diesem Grund Mittel in der Haushaltsplanung 2026 für ein neues Löschfahrzeug eingeplant. Die Kosten dafür belaufen sich aktuell auf ca. 250.000 €, gleichzeitig wurde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Fördermittelantrag in Höhe von 125.000 € gestellt, der Eigenanteil der Gemeinde würde 125.000 €. Der Fördermittelantrag wurde am 12.06.2025 an den Landkreis übersandt. Mit einer möglichen positiven Entscheidung des Fördermittelantrages ist nicht vor April 2026 zu rechnen.

Am 13.10.2025 erlangte der Bürgermeister die Information über ein Bewerbungsverfahren zur Veräußerung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 von der Landesfeuerwehrschule in Malchow. Der Bürgermeister hat sich am 04.11.2025 dazu entschieden, an dem Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Der Bewerbungszeitraum endete am 01.12.2025. Der Preis für das Löschgruppenfahrzeug LF 20 betrug 85.600 €.

Gleichzeitig wurde das Gespräch mit der Abteilung Finanzwirtschaft im Amt Seenlandschaft Waren geführt und die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Kargow erläutert. Daraus ergab sich eine Änderung in der Haushaltsplanung 2026.

Am 17.11.2025 veröffentliche die Gemeinde Groß Plasten die Verkaufsannonce zur Veräußerung des gebrauchten Staffellöschfahrzeuges von der Freiwilligen Feuerwehr Plasten an den Höchstbietenden. Die Angebotsfrist endete am 12.12.2025. Das Mindestgebot für das Fahrzeug lag bei 68.000 €. Da zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, ob die Bewerbung für das LF 20 zum Erfolg führt, hat der Bürgermeister entschieden auch an dieser Veräußerung teilzunehmen und hat ein Angebot in Höhe von 80.580 € für das gebrauchte Staffellöschfahrzeug abgegeben.

Der Zeitraum, zwischen den beiden Willensbekundungen vom Bürgermeister, war sehr dynamisch, sodass eine schriftliche Legimitation der Gemeindevertretung nicht fristgemäß eingeholt werden konnte. Die Gemeindevertreter wurden jedoch zu jedem Zeitpunkt über die Schritte vom Bürgermeister informiert. Die Legimitation zur den beiden Willensbekundungen, zur Beteiligung an den beiden Veräußerungen, wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 02.12.2025 nachgeholt.

Durch die Landesfeuerwehrschule Mecklenburg-Vorpommern wurde am 12.12.2025 bekannt gegeben, dass das Löschgruppenfahrzeug LF 20 an eine andere Kommune im Land Mecklenburg-Vorpommern vergeben worden ist und die Gemeinde Kargow das Fahrzeug nicht erhält.

Am 15.12.2025 erfolgte die Angebotsauswertung zur Veräußerung des gebrauchten Staffellöschfahrzeug der FFw Plasten. 

Es sind drei Angebote eingegangen wobei die Gemeinde Kargow das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 80.580 € abgegeben hat. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Groß Plasten erhielt die Gemeinde Kargow den Zuschlag für das gebrauchte Staffellöschfahrzeug zu einem Kaufpreis in Höhe von 80.580 €.

Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Kargow weiterhin sicherzustellen und die daraus resultierende Gewährleistung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung im Gemeindegebiet Kargow hat der Bürgermeister von seinem Recht gemäß § 39 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) Gebrauch gemacht und die Entscheidung über den Kauf des gebrauchten Löschfahrzeuges getroffen und ist mit der Gemeinde Groß Plasten am 28.12.2025 einen Vertrag eingegangen. 

Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 4 KV M-V bedarf diese Entscheidung der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Die benötigten Haushaltsmittel für das gebrauchte Löschfahrzeug sind in der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt. Nach Bestätigung des Haushaltes 2026/2027 der Gemeinde Kargow und nach der Legimitation der Eilentscheidung des Bürgermeister durch die Gemeindevertretung zum Kauf des gebrauchten Löschfahrzeuges kann der Kauf ordnungsgemäß abgeschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 x

Ja, PSK

 12601.09100-31

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 80.580

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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