Beschlussvorlage - 06/2026/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Kooperationsvereinbarung "MÜRITZ rundum" und ermächtigt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, die zur Umsetzung der Kooperationsvereinabrung erforderlichen Beauftragungen entsprechend den Beschlüssen des Lenkungsausschusses zu erteilen. Sämtliche zuvor gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Kooperationsvereinbarung "MÜRITZ rundum" verlieren somit ihre Gültigkeit.

 

 

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Sachverhalt

Der TVMSE, die MVVG sowie die Städte und Gemeinden Klink, Rechlin, Röbel/Müritz und Waren (Müritz) haben zum 01. Januar 2018 erfolgreich das gemeinsame Projekt "MÜRITZ rundum" eingeführt.

Das Projekt ermöglicht Übernachtungsgästen der Projektgemeinden die fahrpreisfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb des definierten Projektgebietes im Rahmen der von ihnen eingerichteten Kurabgabebzw. Gästeabgabe.

 

Das Vorhaben stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Mecklenburgischen Seenplatte als touristische Destination, entlastet die Verkehrsinfrastruktur, bietet Gästen einen besonderen Service und unterstützt die Mobilitätsdienstleister durch zusätzliche Fahrgäste und höhere Akzeptanz.

 

Im Jahr 2022 trat die Gemeinde Kargow dem Projekt bei; die Inselstadt Malchow folgt im Jahr 2026. Das Projekt verfolgt darüber hinaus das Ziel, mittelfristig das System "Fahren auf Gästekarte" in weiteren touristisch relevanten Regionen der Mecklenburgischen Seenplatte auszubauen.

 

Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer vertrauenensvollen Zusammenarbeit und zur Wahrung ihrer jeweiligen Interessen bei der Durchführung und Weiterentwicklung des Projektes.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 X

Ja, PSK 57503/5643

Planansatz 2026: voraussichtlich 8.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €: siehe Planansatz

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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