Informationsvorlage - 10/2026/03

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei sämtlichen Veranstaltungen, die von der Gemeinde durchgeführt werden, ist es zwingend erforderlich, der zuständigen Sachbearbeiterin für Jugend, Kultur und Tourismus spätestens 21 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin eine entsprechende Meldung mittels des beigefügten Formulars zu übermitteln.

Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Anmeldung bei der GEMA ordnungsgemäß sowie fristgerecht erfolgt.

 

Diese Regelung bitte ich künftig verbindlich zu beachten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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