Beschlussvorlage - 31/2026/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Fahrzeughalle für die FFw Neu Schloen und zur Priorisierung von Bauvorhaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hannes Fischer
- Beteiligt:
- Bau- und Ordnungsamt
- Einbringer:
- Herr Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Neubau einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen für die Feuerwehr Neu Schloen vorangetrieben werden soll. Es ist eine Bauvoranfrage zu stellen und anschließend sind die ersten Planungsschritte zu erarbeiten.
Weiter wird folgende Priorisierung in den Bauvorhaben beschlossen:
- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Groß Dratow
- Neubau einer Fahrzeughalle an der Feuerwehr in Neu Schloen.
Sachverhalt
Es wird für diese Beschlussvorlage im Grundsatz auf die Beratungen des Bau- und Finanzausschusses der Gemeinde Schloen-Dratow vom 08.01.2026 verwiesen.
Die Gemeinde Schloen-Dratow beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dem Neubau, bzw. der Sanierung, einer Feuerwehrgerätehauses in Groß Dratow, da das derzeitige Gebäude nicht den Anforderungen an einem ordnungsgemäßen Feuerwehrgerätehaus entspricht.
Dazu wurde im Dezember 2025 ein Grundstück erworben, auf welchem der Neubau eines neuen Feuerwehrgerätehauses geplant werden soll. Hierbei soll sich an den derzeitig im Bau befindlichen Gebäuden in Schwinkendorf und Vielist orientiert werden.
Entsprechende Beschlüsse dafür sind bereits auf dieser Sitzung beraten worden.
Auch für das Feuerwehrgerätehaus in Neu Schloen besteht jedoch Investitionsbedarf. Die Kameraden müssen sich derzeit in der Fahrzeughalle umziehen in welcher der MLF mit untergebracht ist und der MTW steht unverschlossen unter einem Carport. Dies wird aufgrund des Bestandschutzes derzeit von der Feuerwehrunfallkasse geduldet, darf aber entsprechend den Anforderungen und Normen grundsätzlich nicht mehr sein.
Daher ist von der Feuerwehr der Wunsch herangetragen worden, auch in diesem Standort zu investieren.
Es wäre die Planung und der Neubau einer separaten Fahrzeughalle mit zwei Plätzen für Fahrzeuge notwendig. Am derzeitigen Gerätehaus angrenzend gibt es noch ein kommunales Grundstück, welches bis zum Ende des Jahres verpachtet ist. Daher könnte der Platz grundsätzlich ausreichen für einen möglichen Hallenbau.
Es wurden für das Vorhaben erste Angebote eingeholt. Dieses ist dem Beschluss als Anlage angefügt.
Um die baurechtliche Situation vor Ort abzuprüfen und das Vorhaben voranzutreiben wird von der Verwaltung empfohlen, eine Bauvoranfrage beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen und sofern diese positiv entschieden wird, die weitere Planung für das Vorhaben voranzutreiben. Entsprechende Mittel dafür sind im Haushalt der Gemeinde eingeplant und vorhabenden.
Auch kann innerhalb dieser Zeit der finanzielle Spielraum der Gemeinde für diese Investitionsvorhaben konkreter eingeschätzt werden.
In der Beratung des Bau- und Finanzausschusses wurde empfohlen einen Grundsatzbeschluss zum Vorantreiben beider Vorhaben zu fassen. Jedoch wurde auch klar empfohlen eine Priorisierung der Vorhaben vorzunehmen und dabei den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Groß Dratow als erstes vorzunehmen, da hier die Notwendigkeit zur Investition sehr groß ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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