Beschlussvorlage - 31/2026/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung einer Strangsanierung sowie die Sanierung von drei Leerwohnungen in der Dorfstraße 3 in Neu Schloen. Die WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

 

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Sachverhalt

Die leerstehenden Wohnungen in der Dorfstraße 3 im Ortsteil Neu Schloen müssen vor der Neuvermietung instandgesetzt werden. Für alle drei Wohnungen gibt es bereits Mietineressenten. Außerdem befinden sich die bestehenden Leitungsstränge in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wiederkehrende Reparaturen, altersbedingte Undichtigkeiten und Korrosionsschäden führen zu erhöhten Instandhaltungskosten und erschweren eine langfristige Vermietung.Eine Strangsanierung ist notwendig um die technische Funktionsfähigkeit der Gebäudeinstallationen sicherzustellen, Folgeschäden durch Rohrbrüche und Feuchtigkeit zu vermeiden, die Wohnqualität für Mieterinnen und Mieter nachhaltig zu verbessern sowie die Vermietbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Objekte deutlich zu erhöhen. Nach Abschluss der Sanierung ist mit einer verbesserten Energieeffizienz, geringeren Betriebskosten sowie einer deutlichen Steigerung der Attraktivität der Wohnungen zu rechnen. 

Eine grobe Kostenschätzung des Verwalters (WOGEWA) ergab Kosten in Höhe von insgesamt 129.850,00 € netto (154.521,50 € brutto). 

Da die Baumaßnahmen nicht über eine ordnungsgemäße Instandsetzung hinausgehen, erfolgt keine gesonderte Berechnung der durch die WOGEWA erbrachten Leistungen (§ 2 Verwaltervertrag). 

Aufgrund der Baukosten kann bei der Neuvermietung gleich ein höherer Mietzins angesetzt werden. 

Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2026 zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 x

Ja, PSK

11408.52313 

 

 

 

 

 

 

 

 

154.521,50 €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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