Beschlussvorlage - 33/2026/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Grabowhöfe beschließt, die Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2026 aufzuheben. Die darin geregelten Hebesätze für die Realsteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2026 in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt.

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Sachverhalt

Mit dem 31.12.2024 entfällt durch die Grundsteuerreform die alte gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuern.

Um ein verzögertes Inkrafttreten der für das Kalenderjahr 2025 festzusetzenden Hebesätze zu vermeiden, empfahl das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern den Erlass einer Hebesatzsatzung zu nutzen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Grabowhöfe wurde nicht rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres 2025 beschlossen. Auch wenn die Gemeinde bisher die Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt hatte, sollte mit Wirkung zum 01.01.2025 der Erlass einer Hebesatzsatzung erfolgen.

Künftig sollen die Hebesätze wieder in gewohnter Weise jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt werden. Daher ist es erforderlich, die Hebesatzsatzung aufzuheben. Die Aufhebungssatzung sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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