Beschlussvorlage - 31/2026/02
Grunddaten
- Betreff:
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Einleitung des Vergabeverfahrens - Planungsleistungen für den Neubau eines Feuewehrgerätehauses in Groß Dratow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Grit Schlaeth
- Einbringer:
- Frau Schlaeth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Schloen-Dratow beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planung eines Feuerwehrgerätehauses in Groß Dratow. Es ist eine Verhandlungsvergabe unter der Maßgabe der Einholung von drei Angeboten durchzuführen. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schloen-Dratow hat einen Grundsatzbeschluss zur Planung eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Groß Dratow gefasst. In Umsetzung dieses Beschlusses ist die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen vorzubereiten. Gemäß § 22 Abs. 4a Satz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens. Auf Grundlage einer Kostenannahme belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) auf ca. 65.000,00 € brutto (Variante mit zwei Toren/Stellplätzen) bzw. ca. 73.000,00 € brutto ( Variante mit drei Toren/Stellplätzen). Unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts wird empfohlen, die Vergabe der Planungsleistungen im Wege einer Verhandlungsvergabe durchzuführen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Zunächst ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel stehen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Nach Vorliegen eines Zuwendungsbescheides soll die Weiterbeauftragung ab Leistungsphase 5 erfolgen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsjahren 2027/2028 einzuplanen.
