Beschlussvorlage - 31/2025/42
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe Wegenutzungsvertrag Strom (Konzessionsvertrag)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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05.02.2026
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Sachverhalt
Der Wegenutzungsvertrag Strom zwischen der E.DIS Netz GmbH und der Gemeinde Schloen-Dratow endet mit Ablauf des 18.06.2027. Im Wegenutzungsvertrag ist unter anderem auch die Konzessionsabgabe geregelt. Konzessionsabgaben sind Abgaben für Lieferungen vom Energieanbieter an die Gemeinde, diese ergeben sich aus § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Eine Neuvergabe der Wegenutzungsverträge zwischen der Gemeinde und einem interessierten Energieversorgungsunternehmen ist notwendig. Gemäß § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) machen die Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach § 46 Absatz 2 EnWG das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a EnWG von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Die Bekanntgabe fand ab dem 22.05.2025 für mindestens drei Monate im digitalem Bundesanzeiger statt. Die E.DIS Netz GmbH hat als einziger Anbieter ihr Interesse bekundet und einen neuen Wegenutzungsvertrag Strom für die Gemeinde Schloen-Dratow ab dem 19.06.2027 in zweifacher Ausfertigung übergeben.
