Beschlussvorlage - 33/2025/75

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf des vB-Planes Nr. 91 „Reitplatz Neu Falkenhagen” der Stadt Waren keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 ”Reitplatz Neu Falkenhagen” soll die Grundlage für die Neuordnung des nördlichen Randbereiches der Ortslage Neu Falkenhagen bilden. Hierzu zählt die Festsetzung eines reinen Wohngebietes in direktem Anschluss an die Ortslage sowie die Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes in Ortsrandlage und eines ca. 1000 m² großen Reitplatzes.

Gleichzeitig wird das in der Nähe gelegene geschützte Biotop (§ 20 NatSchAG M-V) zum Erhalt festgesetzt sowie die umgebende Nutzung der Grünflächen geregelt.

 

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter:

Protected link to bauleitplanung-online.de eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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