Beschlussvorlage - 33/2025/72
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachreichung zum Antrag auf Zielabweichung für das Planverfahren zum
VB-Plan Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Grabowhöfe
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Entscheidung
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16.12.2025
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03.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die im Antrag auf Zielabweichung (bezüglich des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Sonnenfarm Klein Vielist“) im Rahmen der Matrix zur Punktevergabe, unter der Kategorie B zum Punkt 5. der regionalen Wertschöpfung den Kauf der Ökokontopunkte LRO-004 „Nutzungsverzicht in vorhandenen naturnahen Erlen/Feuchtwäldern“ eines lokalen Landwirtes als wertschöpfende Maßnahme anrechnen zu lassen.
Sachverhalt
In einem Gespräch mit dem Ministerium wurde mitgeteilt, dass der Zielabweichungsantrag kurz davor ist eine Zustimmung zu erhalten. Sobald Anfang nächsten Jahres die Flächenkulisse erweitert wurde, erfolgt die Bescheiderstellung. In diesem Jahr ist das Flächenkontingent leider schon ausgeschöpft (5000 ha). Auch wurde mitgeteilt, dass eine positive Bescheidung nur aufgrund der Anrechnung des Kaufes der Ökokontopunkte im Landkreis Rostock LRO-004 (Gemeinde Dahmen – am Malchiner See) in Höhe von 1,2 Millionen erfolgt. Sollte die Gemeinde heute entscheiden den Kauf der Punkte nicht als regionale wertschöpfende Maßnahme anrechnen zu lassen, erhält der Bescheid keine Zustimmung, da die anderen genannten Wertschöpfungspunkte wie z.B. Arbeitsplatzschaffung-/Sicherung durch Planung, Bau und Betrieb der Anlage sowie Zahlung der 0,2 Cent/kWh bei der Punktevergabe kaum ins Gewicht fallen.
Allerdings ist der Kauf der Ökokontopunkte im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanes sowieso notwendig. Auch ohne Zielabweichungsverfahren und die dazu gehörende Erfüllung der Punktematrix, muss es einen Ausgleich für die Bebauung im Außenbereich geben, d.h. die Wertschöpfung wird genaugenommen doppelt angerechnet bzw. erfolgt keine über die „normale“ Ausgleichbilanzierung im B-Plan hinausgehende Wertschöpfung im Zielabweichungsantrag. Der zusätzliche, eigentlich vom Ministerium geforderte Mehrwert fehlt.
Allerdings ist auch nicht klar, was genau der Vorhabenträger als wertschöpfende Maßnahme für die Gemeinde erbringen kann, um ausreichend Punkte entsprechend der Matrix erhalten zu können. Hierzu gibt es keinerlei Hilfestellung von Seiten der Genehmigungsbehörde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89 kB
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öffentlich
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2,4 MB
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195,4 kB
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